Sri Lanka hat klare und vergleichsweise strenge Drohnengesetze und reguliert den Drohneneinsatz zentral über die Luftfahrtbehörde. Trotz der spektakulären Landschaften und Küsten ist Drohnenfliegen für Touristen nicht frei erlaubt.
Die Einfuhr von Drohnen ist grundsätzlich möglich, sie müssen jedoch bei der Einreise deklariert werden. In manchen Fällen kann der Zoll eine Registrierung oder vorübergehende Verwahrung verlangen.
Ausländische Drohnenpiloten dürfen nur fliegen, wenn sie zuvor eine Genehmigung der Civil Aviation Authority of Sri Lanka (CAASL) eingeholt haben. Je nach Einsatzort können zusätzlich Genehmigungen weiterer Behörden erforderlich sein – insbesondere bei Aufnahmen in der Nähe von militärischen Einrichtungen, Regierungsgebäuden, kulturellen Stätten oder in Schutzgebieten. Für Nationalparks ist häufig eine separate Bewilligung der zuständigen Naturschutzbehörde notwendig.
Illegale Drohnenflüge können mit Geldstrafen, Beschlagnahmung der Drohne oder weiteren rechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Besonders sensibel sind Flughafennähe, Militäranlagen, Regierungsgebäude, religiöse Stätten sowie Nationalparks und archäologische Zonen.
Touristen sollten sich bewusst sein, dass Verstöße gegen die Drohnengesetze in Sri Lanka ernste Konsequenzen haben können. Die Vorschriften werden regelmäßig angepasst, und viele im Internet veröffentlichte Drohnenaufnahmen stammen möglicherweise aus Zeiten mit anderen Regelungen oder ohne offizielle Genehmigung. Dies ist jedoch keinesfalls eine Empfehlung, die Vorschriften zu umgehen.
In Sri Lanka gilt eindeutig: Drohnenfliegen ohne vorherige Genehmigung ist risikoreich und kann zu erheblichen Strafen führen. Wer legal fliegen möchte, sollte sich vorab umfassend informieren und alle erforderlichen Bewilligungen einholen.